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   VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054   

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VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054 (https://dejure.org/2010,71530)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054 (https://dejure.org/2010,71530)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18. März 2010 - RO 8 K 09.30054 (https://dejure.org/2010,71530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Zur Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung im Sinne des Art. 68 Abs. 2 TStGB a.F. bzw. des Verdachts der Unterstützung der PKK.2. Zur Klageverjährung nach dem Gesetz Nr. 5237 vom 26. September 2004.3. Zur Straffreiheit nach dem Amnestiegesetz Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (84)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054
    Die Widerrufspflicht gilt auch für eine nach § 51 Abs. 1 AuslG getroffene Feststellung (BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04, NVwZ 2006, 707).

    Ändert sich im Nachhinein lediglich die Beurteilung der Verfolgungslage, so rechtfertigt dies den Widerruf nicht, selbst wenn die andere Beurteilung auf erst nachträglich bekannt gewordenen oder neuen Erkenntnismitteln beruht (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.11.2005 - 1 C 21/04, NVwZ 2006, 707, vom 19.9.2000 - 9 C 12.00, BVerwGE 112, 80 und vom 8.3.2003 - 1 C 15.02, BVerwGE 118, 174).

    (BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, a.a.O.).

    Es ist jedoch nicht erkennbar, dass sich für den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft aus Art. 14 i.V.m. Art. 11 QRL, der wörtlich an die entsprechenden Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention anknüpft, inhaltlich in den vorliegend entscheidungserheblichen Fragen etwas anderes ergibt als aus § 73 Abs. 1 AsylVfG, der - wie bereits ausgeführt - ebenfalls im Sinne von Art. 1 C Nr. 5 und 6 GFK auszulegen und anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.11.2005 a.a.O., vom 18.7.2006 a.a.O. und vom 20.3.2007 a.a.O.).

    Die Signatarstaaten hatten bei der Schaffung des zugrunde liegenden Art. 1 C Nr. 5 Satz 2 GFK das Schicksal jüdischer Flüchtlinge aus dem nationalsozialistischen Deutschland vor Augen (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 1.11.2005 - 1 C 21/04, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054
    Urt. des BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 8/07 Rd.Nrn. 14 und 15-juris; Beschlüsse des OVG Münster vom 29.05.2002 Az. 8 A 3199/99.A-juris, vom 24.06.2002 Az. 18 B 965/02-juris, vom 23.07.2002 Az. 15 A 590/02.A-juris und vom 31.10.2001 Az. 8 A 732/00.A-juris; OVG Schleswig vom 29.12.2004 Az. 1 LA 129/04-juris; OVG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2007 Az. 2 S 47/07-juris; VG Aachen vom 05.07.2007 Az. 6 K 1639/06.A-juris.

    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (Urt. des BVerwG v. 11.09.2007 Az. 10 C 8/07 Rd.Nr. 15-juris).

    Schließlich ist aber die Frage, ob beim Kläger eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegt und im Falle der zwangsweisen Rückkehr in die Türkei eine Retraumatisierung mit wesentlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands, für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung, da eine dem landesüblichen Standard entsprechende Behandlung in der Türkei grundsätzlich gewährleistet ist (Urteil des BVerwG vom 11.09.2007 Az. 10 C 8/07-juris, Beschluss des VGH München vom 01.12.2009 Az. 11 ZB 07.30742-juris, Urt. d. OVG Bremen v. 5.3.2008 Az. 2 A 298/04.A-juris; Beschluss des VGH Kassel vom 26.03.2007 Az. 7 ZU 3020/06-juris).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054
    Hinsichtlich der Sicherheit vor politischer Verfolgung in anderen Landesteilen ist bei der Rückschau der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen, mithin muss der Asylsuchende in den anderen Landesteilen hinreichend sicher vor politischer Verfolgung gewesen sein (BVerfGE 80, 315, 345).

    Eine vergleichbare Besserstellung auch hinsichtlich der verfolgungsunabhängigen Nachteile und Gefahren, die mit einem Ausweichen innerhalb des Heimatstaates möglicherweise verbunden sind, ist nicht geboten (BVerfGE 80, 315, 345).

    Wird festgestellt, dass der Asylsuchende in anderen Landesteilen vor politischer Verfolgung hinreichend sicher war und ihm dort relevante verfolgungsunabhängige Gefahren für sein Leben nicht drohten, ist er unverfolgt ausgereist (BVerfGE 80, 315, 345).

  • VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Von daher lässt sich sagen, dass die Diagnose PTBS mit der Glaubhaftigkeit der Angaben zu den Erlebnissen, die zu einem Trauma geführt haben, steht und fällt (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 2 1 . Januar 2014 - 3 B 476/13 -, BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2 0 1 0 - 9 ZB 10.30376 - VG Regensburg, Urteil vom 18. März 2010 - RO 8 K 09.30054 - mit weiteren Nachweisen, juris; VG Augsburg, Urteil vom 30. Juli 2 0 0 8 - A u 7 K07.30299 -).
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